Haufe Online Redaktion
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Betrieb und Verkauf von Photovoltaikanlagen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen.
In dem Fall wurde ein Veräußerungsgewinn durch den Verkauf einer Photovoltaikanlage erzielt. Die Anlage wurde von einer GbR betrieben. Das Finanzgericht entschied, dass hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 5.4.2017, 4 K 3005/14, Newsletter v. 3.5.2017
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