Rz. 34

Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Berechnung des Grundbesitzwerts des Erbbaurechts im Wege der finanzmathematischen Methode.

 

Beispiel:

Bewertungsstichtag ist der 01.01.2020. Zur Erbmasse gehört ein luxuriöses Zweifamilienhaus (gehobene Ausstattung) mit Keller, aber nicht ausgebautem Dachgeschoss, das aufgrund eines Erbbaurechts gebaut wurde und für das kein Vergleichswert vorliegt. Nach den dem FA vorliegenden Unterlagen beträgt der monatlich zu zahlende Erbbauzins 550 EUR und der Gebäudewert wird bei Ablauf des Erbbaurechts (31.03.2056) vom Erbbauverpflichteten voll entschädigt. Der Bodenwert nach § 179 BewG beläuft sich auf 247.380 EUR und der Gebäudesachwert auf 233.377 EUR.

Lösung:

 

Rz. 35

Weitere umfangreiche Beispiele (Bewertung des Erbbaurechts im Wege des Ertragswertverfahrens und Sachwertverfahrens) werden in H B 193 Abs. 7 ErbStH dargestellt.

 

Rz. 36

vorläufig frei

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