Beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer
§ 39b Abs. 3 Satz 9 EStG ist nicht anzuwenden (→ § 50 Abs. 1 Satz 5 EStG).
Beispiele:
A. | Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohnes Ein Arbeitgeber X zahlt im September einen sonstigen Bezug von 1 200 EUR an einen Arbeitnehmer, auf dessen Lohnsteuerkarte Folgendes bescheinigt ist:
Beim Arbeitgeber X steht der Arbeitnehmer seit dem 1. Juni in einem Dienstverhältnis; er hat für die Monate Juni bis August ein Monatsgehalt von 2 400 EUR bezogen, außerdem erhielt er am 20. August einen sonstigen Bezug von 500 EUR. Vom 1. September an erhält er ein Monatsgehalt von 2 800 EUR zuzüglich eines weiteren (13.) Monatsgehalts am 1. Dezember. Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn (ohne den sonstigen Bezug, für den die Lohnsteuer ermittelt werden soll) beträgt hiernach:
Das 13. Monatsgehalt ist ein zukünftiger sonstiger Bezug und bleibt daher außer Betracht. |
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B. | Berechnung der Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug Ein Arbeitgeber zahlt im April einem 65jährigen Arbeitnehmer einen sonstigen Bezug (Umsatzprovision für das vorangegangene Kalenderjahr) in Höhe von 5 000 EUR. Der Arbeitnehmer ist am 28.2. in den Ruhestand getreten. Der Arbeitslohn betrug bis dahin monatlich 2 300 EUR. Seit dem 1.3. erhält der Arbeitnehmer neben dem Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 EStG von monatlich 900 EUR. Der maßgebende Jahresarbeitslohn, der zu versteuernde Teil des sonstigen Bezugs und die einzubehaltende Lohnsteuer sind wie folgt zu ermitteln:
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C. | Berechnung der Lohnsteuer beim gleichzeitigen Zufluss eines regulär und eines ermäßigt besteuerten sonstigen Bezugs Ein Arbeitgeber zahlt seinem Arbeitnehmer, dessen Jahresarbeitslohn 40 000 EUR beträgt, im Dezember einen sonstigen Bezug (Weihnachtsgeld) in Höhe von 3 000 EUR und daneben eine Jubiläumszuwendung von 2 500 EUR, von dem die Lohnsteuer nach § 39b Abs. 3 Satz 9 i.V.m. § 34 EStG einzubehalten ist.
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Fünftelungsregelung
- Die Fünftelungsregelung ist nicht anzuwend...
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