Eintragung im Transparenzregister
Gesellschaften in den Rechtformen GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft müssen ihren Meldepflichten dagegen erst bis zum 30.6.2022 nachkommen (§ 59 Abs. 8 GwG). In allen anderen Fällen spätestens bis zum 31.12.2022 (z. B. Personengesellschaften).
Mitteilungsfiktion entfallen
Seit dem 1.10.2017 führt der Bundesanzeiger-Verlag das sogenannte Transparenzregister ( www.transparenzregister.de). Die einschlägigen Vorschriften zum Transparenzregister ergeben sich aus §§ 18 bis 26a GwG. Ziel dieser Einrichtung ist die Veröffentlichung von Angaben über wirtschaftlich Berechtigte von nahezu allen juristischen Personen, Vermögensmassen und weiteren Rechtsgestaltungen, u. a. auch von Stiftungen und Trusts.
Zum 1.8.2021 ist die Mitteilungsfiktion entfallen (§ 20 Abs. 2 GwG a. F.). D. h., dass eine Mitteilungspflicht an das Transparenzregister nicht mehr dadurch entfällt, dass Angaben über den/die wirtschaftlich Berechtigten aus anderen Registern (Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Unternehmensregister) entnommen werden können.
Einzelheiten dazu lesen Sie in unserer News "Reform des Geldwäschegesetzes und neue Meldepflichten an das Transparenzregister"
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.522
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.0962
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
842
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
815
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
69514
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
671
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
610
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
577
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
574
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
557
-
VG Hamburg legt deutsche Überbrückungshilfen dem EuGH vor
15.04.2026
-
Wer haftet bei GbR-Auflösung vor Schlussabrechnung?
08.04.2026
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
01.04.2026
-
Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung
01.04.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten
01.04.2026
-
Erklärungspflicht
01.04.2026
-
Einspruchs- und Klagebefugnis
01.04.2026
-
Hintergrund: MoPeG-Anpassungen
01.04.2026
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
30.03.20262
-
Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist
27.03.2026