Kurzbeschreibung

Muster für die Beauftragung zur Erstellung der Feststellungserklärung im Zuge der Grundsteuerform.

Das regelt der Vertrag

Ausgangssituation: Im Zuge der Grundsteuerreform müssen alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 eine Feststellungserklärung ihrer Grundstücke abgeben. Die Erklärungen sind bis 31.10.2022 elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle abzugeben, die seit dem 1.7.2022 zur Verfügung steht. Wird hierfür die Dienstleistung eines Steuerberaters in Anspruch genommen, muss eine (zusätzliche) Beauftragung erfolgen.

Rechtlicher Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019, BGBl 2910 I S. 1794) hat der Gesetzgeber die Grundsteuer neugestaltet, nachdem das BVerfG die Bewertung – insbesondere die seit 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) nicht mehr aktualisierten Einheitswerte – und Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat.

Die Änderungen des Grundsteuergesetzes sind erstmals für die Grundsteuer (nach neuem Recht) des Kalenderjahrs 2025 anzuwenden (§ 37 Abs. 1 GrStG). Dafür müssen auf den neuen Hauptfeststellungsstichtag 1.1.2022 für alle bebauten und unbebauten Grundstücke neue Grundsteuerwerte festgestellt werden.

Sonstige Hinweise: Für die Festlegung der Honorare ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) anzuwenden. Diese wurde zum Zwecke einer gleichmäßigen Berechnung der Gebühren in allen Bundesländern angepasst.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Vereinbarung zur Erstellung der Feststellungserklärung des Grundsteuerwerts/Äquivalenzwerts zur Grundsteuerreform für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022

zwischen

Name des Mandanten

Firma

Vertreten durch: Name, Vorname

Anschrift

(im Folgenden kurz als "Auftraggeber" bezeichnet)

und

Name der Kanzlei

Vertreter der Kanzlei

Anschrift

(im Folgenden kurz als "Auftragnehmer" bezeichnet)

§ 1 Auftrag

  1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zur Erstellung und elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 sowie zur Prüfung der Feststellungsbescheide für folgende Grundstücke:

    1. Grundstück A
    2. Grundstück B
    3. ...
  2. Der Auftragnehmer wird mit der Prüfung der Grundsteuerbescheide auf den 1.1.2025 für die unter I. bezeichneten Grundstücke beauftragt.
  3. Der Auftragnehmer wird beauftragt, für die unter I. bezeichneten Grundstücke einen Auszug aus dem Grundbuch erstellen zu lassen.

§ 2 Vergütung

  1. 1. Alternative: Zeitaufwand

    Die Abrechnung der Tätigkeit erfolgt mit einem Stundensatz von … EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

    2. Alternative: Pauschale

    Die Parteien vereinbaren ein Pauschalhonorar von …. EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Mit diesem Betrag sind Arbeitsstunden bis zu … Arbeitsstunden abgegolten. Dauert die Anfertigung der Feststellungserklärung länger als … Arbeitsstunden, wird dieser Mehraufwand zusätzlich berechnet, und zwar minutengenau mit einem Stundensatz i. H. v. … EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

  2. 1. Alternative: Zeitaufwand

    Nachlaufende Arbeiten (z. B. Rückfragen des Finanzamts oder der Gemeinde, Prüfung der Bescheide) werden mit den in § 2 I. vereinbarten Stundensätze berechnet.

    2. Alternative: Pauschale

    Nachlaufende Arbeiten (z. B. Rückfragen des Finanzamts oder der Gemeinde, Prüfung der Bescheide) werden mit der gesetzlichen Zeitgebühr gem. § 13 Satz 2 StBVV berechnet. Wird der Auftragnehmer mit der Einlegung eines Rechtsbehelfs beauftragt, richten sich die Gebühren nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 3 Vorschuss, Auslagen, Umsatzsteuer

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit einen angemessenen Vorschuss zu fordern.
  2. Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer den gesetzlichen Auslagenersatz einschließlich der Kosten für die Übermittlung der Feststellungserklärung.
  3. Sämtliche Positionen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Vollmacht, Vertretung

  1. Der Auftragnehmer wird nach § 80 Abs. 1 AO bevollmächtigt, den Auftraggeber in dem unter § 1 "Auftrag" bezeichneten Umfang gegenüber den Finanzbehörden und Gemeinden zu vertreten (Vertretungsvollmacht).
  2. Ein Widerruf oder eine Änderung der Vollmacht wird der Finanzbehörde oder der Gemeinde gegenüber erst wirksam, wenn sie ihr zugeht.
  3. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, insbesondere zum Abruf des elektronischen Bescheids.
  4. Der Auftragnehmer wird als Empfangsbevollmächtigter für die Entgegennahme der Feststellungsbescheide für Zwecke der Grundsteuer zum 1.1.2022 berufen. Dem Auftragnehmer steht im Feststellungsverfahren die Einspruchsbefugnis zu (§ 352 AO).
  5. Der Auftragnehmer wird als Empfangsbevollmächtigter für die Entgegennahme der Grundsteuerbescheide auf den 1.1.2025 im Verhältnis zu den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland berufen. Dem Auftragnehmer steht im Grundsteuerv...

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