1 Arbeitsrecht

1.1 Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung

Inkrafttreten: Gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 40b Absatz 3 EStG

2 GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer

2.1 Optionsmodell des § 1a KStG

Inkrafttreten: Gilt ab dem Tag nach der Verkündung (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 1a KStG

3 Kapitalanlage & Versicherung

3.1 Leichterer Zugang zum Kapitalmarkt

Inkrafttreten: Ab 1.1.2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) v. 16.8.2023

3.2 Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von alternativen Investmentfonds

Inkrafttreten: Ab 1.1.2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) v. 16.8.2023

weitere Quelle: § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG

4 Land- und Forstwirtschaft

4.1 Besteuerung von Umsätzen

Inkrafttreten: Gilt ab Besteuerungszeitraum 2023 bzw. 2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 18 UStG, § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG, § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG

5 Lohn und Gehalt

5.1 Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen

Inkrafttreten: Gilt erstmals für VZ 2024 bzw. Lohnsteuerabzug 2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG

5.2 Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer

Inkrafttreten: Gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG

5.3 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Aufgeschobene Besteuerung

Inkrafttreten: Ab 1.1.2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) v. 16.8.2023

weitere Quelle: § 19a EStG

6 Private Immobilienbesitzer

6.1 Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude

Inkrafttreten: Gilt für Wohngebäude, die nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 angeschafft bzw. hergestellt werden (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 7 Abs. 5a EStG (neu)

6.2 Einführung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Inkrafttreten: ab VZ 2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 3 Nr. 73 EStG

6.3 Personenvereinigungen: Neue Vorschriften zur Rechtsfähigkeit

Inkrafttreten: Gilt ab dem 1.1.2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: §§ 14a und 14b AO (neu), § 352 AO

7 Sonstige Steuern

7.1 Änderungen bei Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer

Inkrafttreten: Gilt ab dem Tag nach der Verkündung bzw. ab 1.1.2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 20 Abs. 7 ErbStG, § 2a ErbStG

8 Steuerrecht Arbeitnehmer

8.1 Beschränkt Steuerpflichtige

Inkrafttreten: Gilt für Einkünfte nach dem 31.12.2023 bzw. ab VZ 2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a EStG, § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. d EStG

8.2 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Freibetrag

Inkrafttreten: Ab 1.1.2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) v. 16.8.2023

weitere Quelle: § 3 Nr. 39 Satz 1 EStG, § 20 Abs. 4b EStG (neu)

8.3 Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen

Inkrafttreten: Gilt für Kraftfahrzeuge, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 EStG

9 Steuerrecht Privatvermögen

9.1 Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

Inkrafttreten: Gilt ab VZ 2024 (geplant, Verkündung noch offen)

Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023

weitere Quelle: § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG

9.2 Verpflegungsmehraufwand: Höhere Verpflegungspauschalen

Inkrafttreten: Gilt ab VZ 202...

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