Die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 wird vom BMAS erlassen. Der Referentenentwurf wurde am 6.9.2020 veröffentlicht und der Bundesrat hat der Verordnung am 26.11.2021 zugestimmt. Am 1.1.2022 treten die neuen Werte in Kraft.

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