BGH, Urteil v. 17.6.2020, VIII ZR 81/19

In dem Urteil hat der BGH auch klargestellt, dass der Vermieter nach dem Austausch alter, aber noch funktionsfähiger Teile, aus der Modernisierungsmieterhöhung einen Anteil für Instandhaltung herausrechnen muss.

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