BFH, Urteil v. 14.10.2020, II R 27/18

In einem Parallelfall hat der BFH für das Beitrittsgebiet im Wesentlichen inhaltsgleich entschieden (BFH, Urteil v. 14.10.2020, II R 4/19). Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für in Flachdachbauweise errichtete Gewerbebauten mit abgehängten Decken. Der BFH stellt klar, dass sich aus dem Urteil v. 4.2.2010, II R 1/09 nichts anderes ergibt. Diese Entscheidung betrifft den Raum zwischen einer abgehängten Decke und einem geneigten Dach (Pultdach). Sie enthält keine Aussage zu einem Flachdach oder zu einem allseitig von Gebäudeaußenwänden umschlossenen Raumteil.

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