Bürger und Betriebe haben bei der Begründung und Ausübung ihrer Rechte sowie bei der Erfüllung ihrer Pflichten dieses Gesetz und andere Rechtsvorschriften, Verträge und andere ihnen obliegende Verpflichtungen zu beachten, die gesellschaftlichen Erfordernisse zu berücksichtigen, die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens einzuhalten und auf berechtigte Interessen der Partner sowie anderer Bürger und Betriebe Rücksicht zu nehmen:

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