Überblick

Unter dem Schlagwort "Qualitätssicherung" versteht man Maßnahmen, die sicherstellen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllt. Dies gilt auf nationaler Ebene ebenso wie auf der Ebene der Europäischen Union. Die Zertifizierung nach DIN 77700 regelt die Sicherstellung eines vorgegebenen Qualitätsniveaus für die Dienstleistungen von Beratungsstellenleitern von Lohnsteuerhilfevereinen. Gegenstand der Zertifizierung nach DIN 77700 ist zum einen die Sicherstellung der fachlichen Qualität der Beratungsleistung (Abschn. 4 und 5 der Norm) und zum anderen die Gewährleistung der primär organisatorischen und strukturellen Qualität der Dienstleistungserbringung (Abschn. 6 und 7 der Norm). Die Abschn. 4 und 5 sowie 6 und 7 der Norm stehen gleichberechtigt und gleichgewichtig nebeneinander. Sie sind Gegenstand der Prüfung und der laufenden Kontrolle im Rahmen der Zer­tifizierung nach DIN 77700 – Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine – sowie der Verwaltung erteilter Zertifikate.

Die Abschn. 4 und 5 der Norm, die den Nachweis von Fachkenntnissen betreffen, können außer von Beratungsstellenleitern auch von beratend tätigen Mitarbeitern einer Beratungsstelle (Sachbearbeitern) erfüllt werden. Die Zertifizierung im eigentlichen Sinne ist jedoch den Beratungsstellenleitern vorbehalten, weil nur sie für die Abläufe in der Beratungsstelle verantwortlich sind.

Am 31.12.2022 waren bundesweit 1.452 Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen nach DIN 77700 zertifiziert, 422 Teilzertifikate und 242 Sachkundebescheinigungen (Urkunden) lagen vor.

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