Jeder Beratungsstellenleiter, der für sich in Anspruch nimmt, seine Tätigkeit normkonform nach DIN 77700 auszuüben, d. h. sowohl den fachlichen Anforderungen, die an den Berater gestellt werden, zu genügen, als auch den Anforderungen in den Bereichen Dienstleistungserbringung sowie technische und sonstige Ausstattung der Beratungsstellen zu entsprechen, kann dies – auch öffentlich – erklären. Er trägt allerdings für diese Behauptung (sog. Konformitätsbehauptung oder Eigenerklärung) die Beweislast.

Kann er seine Behauptung nicht beweisen, drohen ihm empfindliche, vor allem wirtschaftliche Nachteile.

Problematisch ist in einem solchen Fall insbesondere die fehlende Überprüfbarkeit für Dritte und die Uneinheitlichkeit bei der Auslegung. Deshalb ist die Überprüfung durch eine übergeordnete und nach einheitlichen Kriterien arbeitende neutrale Organisation, d. h. durch eine Zertifizierung, für die Anwendung der Norm erforderlich. Mit Zertifizierung wird das Verfahren beschrieben, mit dessen Hilfe die Einhaltung von Standards für Produkte oder Dienstleistungen nachgewiesen werden kann.

Bekannte Zertifzierungsorganisationen wie die TÜV-Unternehmen oder die DEKRA hätten einen erheblichen Aufwand zur Schaffung der entsprechenden Kenntnisse und Strukturen erbringen müssen mit der Folge, dass jedes Zertifikat pro Berater jährlich mehr als 1.000 EUR gekostet hätte. Die Zertifizierung hätte bei derart hohen Kosten unter den Beratern in den Lohnsteuerhilfevereinen nicht die gewünschte Akzeptanz gefunden.

Die Zertifizierung nach DIN 77700 wird derzeit ausschließlich vom Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (ZVL) durchgeführt.

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