Fehlender Vorsteuerabzug dokumentiert Privatverwendung: Macht der Unternehmer hingegen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gegenständen keinen Vorsteuerabzug geltend, weil er nicht die Absicht hat, diese wieder zu verkaufen, ist das ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen,[90] und damit auch dafür, dass derjenige insoweit nicht unternehmerisch tätig werden will. Dies dürfte insbesondere bei Gegenständen der privaten Lebensführung gelten (Haushaltsgegenstände, Möbel, Kleidung, Autos), aber auch bei "typischer" Sammlertätigkeit oder wenn jemand Gegenstände oder Sachgesamtheiten erbt oder geschenkt bekommt.

[90] Vgl. Abschn. 15.2c. Abs. 17 S. 1 UStAE.

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