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Die Finanzverwaltung hat die Änderungen des UStAE zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen veröffentlicht.
UStAE und Forschungseinrichtungen
Der Bundesrechnungshof informierte darüber, dass die Finanzämter den Umfang der unternehmerischen Betätigung und den damit zusammenhängenden Vorsteuerabzug der Forschungseinrichtungen unterschiedlich beurteilten.
Die Finanzverwaltung hat auf diesen Hinweis reagiert. Damit eine bundeseinheitliche Vorgehensweise erfolgt, wurde der UStAE um spezielle Regelungen zur Abgrenzung des unternehmerischen vom nichtunternehmerischen Bereich der Forschungseinrichtungen ergänzt.
BMF, Schreiben v. 27.1.2023, III C 2 - S 7104/19/10005 :003
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug