Ein Überblick über den Hintergrund, den Zeitplan und den wesentlichen Inhalt des Vorschlags der Europäischen Kommission vom 8.12.2022 zur Reform des Mehrwertsteuersystems im Rahmen der "VIDA"-Initiative findet sich in Teil I dieses Beitrags.[8] Diese Maßnahmen umfassen u.a. die folgenden Punkte:

  • Ersetzung der bisherigen ZM durch Einführung einer transaktionsbasierten digitalen Meldepflicht mit verpflichtender elektronischer Rechnungstellung (ab dem 1.1.2028; mit ersten Vorbereitungsmaßnahmen ab dem 1.1.2024; s. Näheres dazu in Teil I dieses Beitrags[9]).
  • Einführung einer fiktiven Leistungskette bei kurzfristiger Unterkunftsvermietung und Personenbeförderung über Plattformen[10] (zum 1.1.2025; s. dazu in Teil II des Beitrages unter Gliederungspunkt 3.b)[11]).
  • Einführung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung (zum 1.1.2024, 1.1.2025 und 1.1.2026; s. in diesem Teil III des Beitrages).
[8] Connemann/Meyer-Burow, UStB 2023, 190 (190 ff.).
[9] Connemann/Meyer-Burow, UStB 2023, 190 (192 ff.).
[10] Zum Begriff der "Plattformwirtschaft" s. COM(2022) 701 final v. 8.12.2022: "Der Begriff "Plattformwirtschaft" bezeichnet ein mehrseitiges Umsatzmodell, an dem drei oder mehr Parteien beteiligt sind. Bei diesen Umsätzen unterstützt eine Online-Plattform den Kontakt zwischen zwei oder mehr unterschiedlichen, aber voneinander abhängigen Nutzergruppen. Bei solchen Interaktionen kann eine der Parteien der Plattform (Anbieter oder zugrunde liegende Dienstleistungserbringer) der anderen Partei (Dienstleistungsempfänger) gegen Entgelt Dienstleistungen anbieten. Die Plattform erhebt in der Regel eine Gebühr für die Unterstützung des Umsatzes."
[11] Connemann/Meyer-Burow, UStB 2023, 224 ff. (226 f.).

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