Ein Überblick über den Hintergrund, den Zeitplan und den wesentlichen Inhalt des Vorschlags der Europäischen Kommission vom 8.12.2022 zur Reform des Mehrwertsteuersystems im Rahmen der "VIDA"-Initiative findet sich in Teil I dieses Beitrags.[8] Diese Maßnahmen umfassen u.a. die folgenden Punkte:
- Ersetzung der bisherigen ZM durch Einführung einer transaktionsbasierten digitalen Meldepflicht mit verpflichtender elektronischer Rechnungstellung (ab dem 1.1.2028; mit ersten Vorbereitungsmaßnahmen ab dem 1.1.2024; s. Näheres dazu in Teil I dieses Beitrags[9]).
- Einführung einer fiktiven Leistungskette bei kurzfristiger Unterkunftsvermietung und Personenbeförderung über Plattformen[10] (zum 1.1.2025; s. dazu in Teil II des Beitrages unter Gliederungspunkt 3.b)[11]).
- Einführung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung (zum 1.1.2024, 1.1.2025 und 1.1.2026; s. in diesem Teil III des Beitrages).
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