Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften und -gemeinschaften fehlt es an steuerlichem Betriebsvermögen, so dass nicht nur ertragsteuerliche, sondern auch vielfältige bewertungsrechtliche Besonderheiten innerhalb der gesonderten Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG zu beachten sind. Der Erwerb an einer solchen Gesellschaft bzw. Gemeinschaft gilt als Erwerb der Miteigentumsanteile der verschiedenen Vermögensgegenstände und Schulden, so dass es zu einer Einzelbewertung mit unterschiedlichen, ggf. problematischen, Aspekten im Verfahrensrecht kommt. Hierzu wird auf verschiedene Situationen, u.a. mit einem praktischen Beispiel, eingegangen. Im weiteren Verlauf werden verschiedene mögliche Steuerbefreiungen im Bereich des ErbStG betrachtet und genauer dargestellt, um zu erkennen, wann es zu einer Inanspruchnahme kommen kann. Abschließend werden steuerliche Gestaltungsansätze mit der Möglichkeit der gewerblichen Prägung diskutiert und es erfolgt eine kurze Zusammenstellung inkl. Fazit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge