Die Stiftung kann auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG erzielen,[94] die dort der regulären Körperschaftsbesteuerung unterliegen. Soweit hier kein Gewerbebetrieb begründet wird, entfällt eine Gewerbesteuerbelastung.

[94] Jauch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, (Juni 2022), Tz. 91 f.

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