Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.

Vorinstanz: BFH, Beschluss v. 10.12.2020, V R 14/20

Verfahren beim BVerfG: 1 BvR 697/21

Hinweis

Der BFH sieht in der Einflussnahme auf die politische Willensbildung und öffentliche Meinung keinen eigenständigen gemeinnützigen Zweck und versagt somit dem Verein die Anerkennung als gemeinnützig (BFH, Beschluss v. 10.12.2020, V R 14/20). Er vertritt die Auffassung, dass die unter § 52 Abs. 2 AO fallende politische Bildung nicht hin zu einer Einflussnahme auf die politische Willensbildung erweitert wird. Verfassungsrechtliche Bedenken weist der BFH zurück.

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