Im Wege von Vereinbarungen und entsprechend den von allen betroffenen Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen können vereinfachte Verfahren für Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren nach diesem Abschnitt zwischen den Gebieten von zwei oder mehr Mitgliedstaaten festgelegt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge