EMCS-Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung
EMCS steht für das IT-Verfahren "Excise Movement and Control System- EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren".
EMCS-Eingangsmeldung als Nachweis
Bei der Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung und Verwendung des EMCS kann der Gelangensnachweis durch die von der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaates validierte EMCS-Eingangsmeldung erfolgen (§ 17b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a UStDV).
In dem BMF-Schreiben v. 11.7.2023 äußert sich die Finanzverwaltung zu den Pflichtfeldern der EMCS-Eingangsmeldung , insbesondere zum Bestimmungsort. Der UStAE wurde angepasst.
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
467
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
422
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Abschreibung für eine Produktionshalle
344
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
332
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
306
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
237
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2151
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
211
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Teil 1 - Grundsätze
203
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Bagatellgrenze für die Abfärberegelung
1941
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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang
12.02.2026
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Alle am 12.2.2026 veröffentlichten Entscheidungen
12.02.2026
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Anforderungen an nach § 198 BewG vorgenommenen Marktanpassungsabschlag
10.02.2026
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Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
09.02.2026
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
09.02.2026
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Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
09.02.2026
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Alle am 5.2.2026 veröffentlichten Entscheidungen
05.02.2026
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Vorsteuerabzug bei Zuwendungen der Besucher eines Internet-Blogs
05.02.2026
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Kindergeld für volljähriges Enkelkind in gesonderter Wohnung im Mehrfamilienhaus
03.02.2026
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Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch
03.02.2026