EMCS-Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung
EMCS steht für das IT-Verfahren "Excise Movement and Control System- EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren".
EMCS-Eingangsmeldung als Nachweis
Bei der Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung und Verwendung des EMCS kann der Gelangensnachweis durch die von der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaates validierte EMCS-Eingangsmeldung erfolgen (§ 17b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a UStDV).
In dem BMF-Schreiben v. 11.7.2023 äußert sich die Finanzverwaltung zu den Pflichtfeldern der EMCS-Eingangsmeldung , insbesondere zum Bestimmungsort. Der UStAE wurde angepasst.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
359
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
304
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
256
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
178
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
151
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
149
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Abschreibung für eine Produktionshalle
129
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Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
124
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
112
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Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
108
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Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
27.04.2026
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Fristsetzung zur Mittelverwendung
27.04.2026
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Handgeldzahlungen im Profisport
27.04.2026
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Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
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Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026
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Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
22.04.2026
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Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
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Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026
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Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
20.04.2026
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Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen
20.04.2026