EMCS-Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung
EMCS steht für das IT-Verfahren "Excise Movement and Control System- EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren".
EMCS-Eingangsmeldung als Nachweis
Bei der Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung und Verwendung des EMCS kann der Gelangensnachweis durch die von der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaates validierte EMCS-Eingangsmeldung erfolgen (§ 17b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a UStDV).
In dem BMF-Schreiben v. 11.7.2023 äußert sich die Finanzverwaltung zu den Pflichtfeldern der EMCS-Eingangsmeldung , insbesondere zum Bestimmungsort. Der UStAE wurde angepasst.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
225
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
199
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
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Abschreibung für eine Produktionshalle
121
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
97
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Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
88
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
84
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5. Gewinnermittlung
84
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Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
82
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Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
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Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
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Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
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Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026
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Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung
25.06.2026
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Alle am 25.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
25.06.2026
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Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens
24.06.2026
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Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026
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Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
22.06.2026
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Rückforderung einer auf ein "Insolvenzanderkonto" eingegangenen Zahlung
22.06.2026