EMCS-Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung
EMCS steht für das IT-Verfahren "Excise Movement and Control System- EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren".
EMCS-Eingangsmeldung als Nachweis
Bei der Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung und Verwendung des EMCS kann der Gelangensnachweis durch die von der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaates validierte EMCS-Eingangsmeldung erfolgen (§ 17b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a UStDV).
In dem BMF-Schreiben v. 11.7.2023 äußert sich die Finanzverwaltung zu den Pflichtfeldern der EMCS-Eingangsmeldung , insbesondere zum Bestimmungsort. Der UStAE wurde angepasst.
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Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2131
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Anschrift in Rechnungen
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
156
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Teil 1 - Grundsätze
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"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft
12.01.2026
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Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II
12.01.2026
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Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
12.01.2026
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Alle am 8.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
08.01.2026
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Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsorengeldern
08.01.2026
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Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Angestelltentätigkeit für Bistum
05.01.2026
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Ausschluss der Besteuerung des Einbringungsgewinns II durch die Fusionsrichtlinie
02.01.2026
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Steuerschuldnerschaft für Subunternehmerleistungen eines polnischen Pflegedienstes
30.12.2025
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Freibetrag für weichende Erben
29.12.2025
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Unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils
23.12.2025