Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ergibt sich der Unternehmenswert aus dem Barwert der zukünftig erzielbaren Überschüsse des Unternehmens. Die zukünftigen Überschüsse werden nach einer Analyse der bisher erzielten Gewinne durch eine Planungsrechnung ermittelt und mit einem risikoabhängigen Zinssatz auf den Kaufzeitpunkt abgezinst. Die Überschüsse der ersten 3 – 5 Jahre werden dabei möglichst detailliert geplant (sog. Detailplanungphase). Für die folgenden Jahre (sog. Rentenphase) kann je nach Unternehmenssituation entweder ein konstanter Überschuss oder ein sich mit bestimmten Prozentsätzen verändernder Überschuss angesetzt werden (sog. Phasenmethode). Der auf diese Überschüsse anzuwendende Kapitalisierungszins ergibt sich aus einem risikofreien Basiszins und einem Risikozuschlag (sog. CAPM = Capital Asset Pricing Model). Als Basiszins wird der Zinssatz für festverzinsliche Staatsanleihen herangezogen. Der Risikozuschlag ergibt sich, indem die allgemeine Marktrisikoprämie mit einem unternehmensindividuellen Risikofaktor (Betafaktor) multipliziert wird. Für die Höhe der Marktrisikoprämie liegen aktuelle Empfehlungen des IDW vor. Der darauf anzuwendende Betafaktor ist von der Höhe des individuellen Unternehmensrisikos abhängig und daher individuell zu ermitteln. Ein Betafaktor von 1 bedeutet ein durchschnittliches Unternehmensrisiko, ein Betafaktor unter 1 ein unterdurchschnittliches Risiko und ein Betafaktor über 1 ein überdurchschnittliches Risiko des zu bewertenden Unternehmens.

 
Praxis-Tipp

Detailinformationen

Einzelheiten zur Planung der zukünftigen Überschüsse und zur Ermittlung des angemessenen Zinssatzes ergeben sich aus den o. g. Stellungnahmen des IDW und der BStBK.

Beispiel: Ertragswertverfahren (vereinfachte Darstellung)

Ermittlung der zukünftigen Überschüsse (Phasenmethode)

 
Jahr 01 02 03 04 ff.
Überschüsse lt. Planungsrechnung 150.000 EUR 160.000 EUR 170.000 EUR 180.000 EUR

Ermittlung des Kapitalisierungszinses (CAPM)

 
  Basiszins (Verzinsung von Staatsanleihen) 1,0 %
+ Risikozuschlag (Marktrisikoprämie (z. B. 6 %) x Betafaktor (z. B. 1,2) 7,2 %
= Kapitalisierungszins 8,2 %

Ermittlung des Unternehmenswerts:

 
Barwert der zukünftigen Überschüsse (Jahre 01 – 04 ff.)  
(138.632 EUR + 136.667 EUR + 134.204 EUR + 1.601.583 EUR) rd. 2.000.000 EUR
 
Hinweis

Mitarbeit des bisherigen Inhabers

Bei Klein- und Mittelbetrieben, deren Ertragskraft stark von der Mitarbeit des bisherigen Inhabers abhängig ist, sind die zukünftigen Überschüsse um diejenigen Beträge zu kürzen, die nach dem Ausscheiden des bisherigen Inhabers nicht mehr erzielbar sind. Ein zeitlich unbegrenztes Fortschreiben der bisherigen Überschüsse ist nur dann angebracht, wenn die Überschüsse unabhängig vom bisherigen Inhaber weiterhin anfallen (z. B. weil das Unternehmen von einem Fremdgeschäftsführer geleitet wird).

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