Der Befund zu steuerlichen Risiken der ertragsteuerlichen Organschaft aus der Perspektive der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist vielschichtig:

  • Der "Organgesellschaftsverlust" birgt wegen der großen praktischen Bedeutung einen hohen Gefährdungsgrad für negative Besteuerungsfolgen durch junge Finanzmittel,
  • die "Minderabführung" kann als risikoarme Organschaftskomponente eingeschätzt werden und
  • für "Mehrabführungen" bleiben Zweifelsfragen zu steuerschädlichen Nachsteuerrelevanzen.

Der aufgezeigten Problemstellungen verdeutlichen einmal mehr, dass das Erbschaftsteuermandat mit Gewissheit einen polyvalenten Rechtsanwender erfordert, der sich als interdisziplinär agierender Steuerberater mit den Herausforderungen des komplexen und anspruchsvollen Unternehmenserbschaftsteuerrechts befasst. Vorsorgende Handlungsstrategien müssen

  • im Vorfeld einer Unternehmensnachfolge in Anbetracht von jungem Verwaltungsvermögen und junger Finanzmittel sowie
  • in der Rückschau betreffend potentieller Nachsteuersachverhalte

zum Standardrepertoire gehören.

 

Service: BFH v. 2.11.2022 – I R 37/19, GmbH-StB 2023, 96 (Schimmele); Herkens, Aktuelle Rechtsprechung zur ertragsteuerlichen Organschaft – Geklärte und (weiterhin) ungeklärte Fragen der Organschaftsbesteuerung, GmbH-StB 2023, 245 (in dieser Ausgabe); Schwetlik / Mach, Neuregelung von Abführungsdivergenzen durch das Einlagemodell (§ 14 Abs. 4 KStG i.d.F. JStG 2022) – Grundzüge und Auswirkungen auf die aktuelle Beratungspraxis, GmbH-StB 2023, 79 abrufbar unter steuerberater-center.de

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