Zahlungen an Personen im erwerbsfähigen Alter, sofern es sich nicht um den im Ausland lebenden Ehegatten handelt, sind grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig; wegen der Einzelheiten sei auf Gehm, EStB 2022, 170 (171 unter 4.) verwiesen[79].

[79] S. auch Loschelder, EStB 2011, 151 (153 f.); Günther, EStB 2021, 220 (226).

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