Gedeckt von der Rechtsprechung des BFH ist es nunmehr möglich, eine in dem notariellen Grundstückskaufvertrag ausgübte Umsatzsteueroption betreffend sämtlicher Flächen des Grundstücks (sog. Volloption) im Nachhinein bis zu einem gewissen Zeitpunkt vollständig zu widerrufen. Denklogisch kommt nach Ansicht der Verfasser deshalb auch der nur teilweise Widerruf der Umsatzsteueroption in Betracht, so dass anschließend eine Umsatzsteueroption betreffend nur mancher, eindeutig zu bestimmender Flächen des Grundstücks fortbesteht (sog. Teiloption). Wenn ein vollständiger Widerruf der Umsatzsteueroption möglich ist, muss nach der Auffassung der Verfasser erst recht ein nur teilweiser Widerruf der Umsatzsteueroption möglich sein.

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