StB Daniel Scherf[*]
Die Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern v. 24.11.2021 hatte für große Unruhe bei den Betreibern von Biogasanlagen gesorgt. Das BayLfSt vertrat in der vorgenannten Verfügung die Auffassung, dass der KWK-Bonus im Falle der Direktvermarktung bei Biogasanlagen als Entgelt von dritter Seite der Umsatzsteuer unterliege. Der Beitrag gibt eine kurze Darstellung der umsatzsteuerlichen Einordnung des KWK-Bonus.
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