Wird um die Höhe der Erbschaftsteuer gestritten, bildet der strittige Betrag den Streitwert. Beim Streit um die Höhe des Grundbesitzwerts als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer bemisst sich der Streitwert nach der betragsmäßigen Auswirkung, welche die begehrte Herabsetzung des Grundbesitzwerts im Falle eines Erfolgs der Klage auf die Höhe der Erbschaftsteuer hätte. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur pauschalisierten Streitwertberechnung bei Streitigkeiten über die Höhe des Einheitswerts finden insoweit keine entsprechende Anwendung.[1] Aus Vereinfachungsgründen kann der Streitwert aber auch mit 10 % des streitigen Wertunterschieds bestimmt werden.[2]

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