Streitwert bei Anfechtung eines Gewerbesteuerzerlegungsbescheides
Vor dem FG Berlin-Brandenburg wehrte sich die Klägerin im Wege der Anfechtungsklage gegen die Festsetzung der Gewerbesteuermessbescheide für 2009 und 2010, die Gewerbesteuerzerlegungsbescheide für 2009 und 2010 sowie die Bescheide über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2009 und den 31.12.2010. Strittig war in dem Verfahren die Höhe des Gewerbeertrags. Doch nach Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache waren sich die Beteiligten uneinig über die Höhe des Streitwerts für den Verfahrensgegenstand Zerlegung.
Festsetzung des Streitwerts
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass für die Zerlegung ein Streitwert von Null anzusetzen sei, weil die wirtschaftliche Bedeutung der Sache für die Klägerin nicht über die gewerbesteuerliche Auswirkung der begehrten Minderung des Gewerbeertrags hinausgehe. Das FG folgte damit dem Urteil des BFH v. 11.7.2019, I R 26/18, verwies jedoch auf frühere anderslautende BFH-Rechtsprechung. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 5.4.2023, 4 K 4054/22, veröffentlicht am 1.6.2023
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
223
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
161
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
131
-
5. Gewinnermittlung
95
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
92
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
92
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
89
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
83
-
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
19.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
18.06.2026
-
Alle am 18.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
18.06.2026
-
Nutzung von Nebengebäuden beeinflusst Berechnung der Grundsteuer nicht
18.06.2026
-
Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
17.06.2026
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
16.06.2026
-
Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen
16.06.2026
-
Keine Kapitaleinkünfte bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung
15.06.2026
-
Gewinnminderungen aus Zinsforderungen
15.06.2026
-
Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014)
15.06.2026