Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*]

Der Abzug von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG, jetzt: § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) war in den letzten beiden Jahrzehnten extrem streitanfällig und hat – basierend auf der zahlreich hierzu ergangenen Rechtsprechung – bereits zu (mehrmals geänderten) Verwaltungserlassen geführt. Richtungsweisend war die für nach dem 31.7.2007 abgeschlossene Verträge erstmals eingeführte gesetzliche Neuregelung. Da das vorher geltende Richterrecht für vor dem 1.1.2008 abgeschlossene Verträge weiterhin gilt, muss die nachfolgend ergangene Rechtsprechung entsprechend differenziert betrachtet werden. Der BFH hat nun in vier aktuellen Entscheidungen sowohl zum alten als auch zum neuen Recht Rechtsauslegungen präzisiert und eine offene Rechtsfrage entschieden.

[*] Der Autor war stellvertretender Vorsteher bei einem FA und ist nun als Steuerberater tätig.

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