Allerdings beziehen sich diese zuvor erwähnten Wertungen allein auf vor dem 1.1.2008 abgeschlossene Altverträge. Wie der Ausschluss des Mehrbedarfs für die Pflege des Übergebers in Neuverträgen, die nach dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sind, zu werten ist, bleibt weiterhin offen.

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