BMF, 17.11.2022, IV C 4 - S 2223/19/10003 :018

Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :013) und vom 7. Juni 2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :017)

Der andauernde Krieg in der Ukraine ist Anlass, den zeitlichen Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auf das Jahr 2023 zu erstrecken.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 17. März 2022 (BStBl 2022 I S. 330) und dessen Ergänzung vom 7. Juni 2022 (BStBl 2022 I S. 923) über den 31. Dezember 2022 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

EStG § 3

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge