Mieterstrom ist Strom, den ein Anlagenbetreiber in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an die Mietenden in diesem Gebäude oder im selben Quartier ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz liefert.[1]

Der Anlagenbetreiber speist den von den Mietenden nicht verbrauchten Strom in das öffentliche Netz ein. Wenn die Solaranlage zu wenig oder keinen Solarstrom erzeugt, werden die Mietenden aus dem öffentlichen Netz beliefert.

Im nachfolgenden Beitrag ...

  • ... werden zunächst die rechtlichen Grundlagen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum Mieterstromzuschlag vorgestellt und
  • ... sodann wird auf die Frage eingegangen, welche Einkünfte Vermietende mit der Lieferung von Strom gegen Entgelt an Mietende – bei unterschiedlichen Mieterstrommodellen – erzielen;
  • ... werden ebenfalls die Gesetzesänderungen zum Mieterstromzuschlag durch das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.7.2022 (BGBl. I 2022, 1237) vorgestellt.
  • ... werden außerdem Bezüge zur Steuerbefreiung von Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 v. 16.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294) hergestellt.
[1] Vgl. BT-Drucks. 18/12355, 12.

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