Rz. 96

[Autor/Stand] Diese, durch den zwischenzeitlichen Zeitablauf weitgehend überholte Übergangsregelung betrifft Verpflichtungen aus laufenden Pensionen, die aufgrund einer rechtsähnlichen tatsächlichen Verpflichtung geleistet werden und bei denen nicht sämtliche Voraussetzungen des § 104 Abs. 2 und 3 BewG vorliegen.

[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.09.2009

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge