Rz. 16

[Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte zunächst ein anderes Abgrenzungskonzept der beiden Bewertungsverfahren realisieren. Danach sollten ursprünglich im Ertragswertverfahren bewertet werden:

  1. Einfamilienhäuser
  2. Zweifamilienhäuser
  3. Mietwohngrundstücke,
  4. Wohnungseigentum
  5. Geschäftsgrundstücke
  6. gemischt genutzte Grundstücke
  7. Teileigentum.
 

Rz. 17

[Autor/Stand] Dagegen sollte davon abweichend das Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke oder Teileigentum anzuwenden sein, wenn sich für die wirtschaftliche Einheit auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete ermitteln lässt. Nur sonstige bebaute Grundstücke sollten unter die als Auffangregelung ausgestaltete Bewertungsmethode des Sachwertverfahrens fallen.

 

Rz. 18

[Autor/Stand] Die Vorstellung des Gesetzgebers ist nicht realisiert worden, weil in dem zu erwartenden Massenbewertungsverfahren mit erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten zu rechnen war. Gerade bei gewerblich oder freiberuflich genutzten Grundstücken liegen in Praxis keineswegs flächendeckend Mietspiegel vor, aus denen ohne Weiteres eine übliche Miete abgeleitet werden kann.

 

Beispiel

Für ein an fremde Dritte vermietetes Bürogebäude in einer Kleinstadt liegt kein Mietspiegel vor. Die Frage, ob die für das Bürogebäude erzielte tatsächliche Miete auch der üblichen Miete entspricht, dürfte aufgrund der Fremdvermietung zu vermuten sein. Diese Vermutung hätte jedoch eine Prüfung vorausgesetzt, ob aus der vereinbarten tatsächlichen Miete die übliche Miete abgeleitet werden kann.

 

Rz. 19

[Autor/Stand] Es darf allerdings nicht übersehen werden, dass die ursprünglich vom Gesetzgeber angestrebte Regelung im Interesse der aus verfassungsrechtlichen Gründen anzustrebenden realitätsnahen Relationen der Grundsteuerwerte durchaus sachgerecht war. Letztlich gaben die in einem Massenverfahren zu befürchtenden praktischen Schwierigkeiten den Ausschlag für eine typisierende Betrachtung.

 

Rz. 20– 21

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.04.2020
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.04.2020
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.04.2020
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.04.2020
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.04.2020

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge