Rz. 55

[Autor/Stand] Der Ertragswert ermittelt sich aus dem 18,6fachen des Reinertrages, den der Betrieb der Land und Forstwirtschaft gemäß seiner wirtschaftlichen Bestimmung im Durchschnitt der Jahre nachhaltig erbringen kann. Hierzu ist die Summe der Reinerträge aus den jeweiligen Nutzungen, Nutzungsarten und der Nebenbetriebe zu ermitteln und zu kapitalisieren.

 

Rz. 56

[Autor/Stand] Der Kapitalisierungsfaktor unterstellt dabei eine immerwährende Verzinsung der Reinerträge von 5,5 %.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.09.2021
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.09.2021

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