Rz. 10

[Autor/Stand] Die Vorschrift des § 239 Abs. 1 BewG fasst die zur Vereinfachung der Bewertung jeweils gesondert ermittelten Reinerträge der einzelnen Nutzungen und der Nebenbetriebe als Reinertragsanteile zu einem Gesamtwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zusammen. Daraus bildet sich die Summe der Reinerträge, die unter Ansatz des Kapitalisierungsfaktors zum Ertragswert des Betriebes führt, der gleichzeitig nach Anwendung der Rundungsregel des § 230 BewG als Grundsteuerwert dient.

 

Rz. 11

[Autor/Stand] Die Angabe des Kapitalisierungsfaktors von 18,6 in der Vorschrift hat nur eine deklaratorische Bedeutung, da er bereits über § 236 Abs. 4 BewG festgeschrieben ist. Der Kapitalisierungsfaktor unterstellt dabei eine immerwährende Verzinsung der Reinerträge von 5,5 Prozent. Siehe dazu auch § 236 BewG Rz. 55 ff.

 

Rz. 12

[Autor/Stand] Der Grundsteuerwert kann nach dem nachstehenden Schema ermittelt werden:

 
Reinertrag aus    
der landwirtschaftlichen Nutzung (§§ 237 Abs. 1, 238 Abs. 1 Nr. 1 BewG und Anlage 27)   ............ EUR
der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 237 Abs. 3 BewG und Anlage 28) + ............ EUR
der weinbaulichen Nutzung (§ 237 Abs. 4 BewG und Anlage 29) + ............ EUR
der gärtnerischen Nutzung (§§ 237 Abs. 5, 238 Abs. 1 Nr. 2 BewG und Anlage 30) + ............ EUR
den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (§ 237 Abs. 6 BewG und Anlage 31) + ............ EUR
den Flächen mit geringer Ertragskraft (§ 237 Abs. 7 und Anlage 31) + ............ EUR
der Hoffläche (§§ 237 Abs. 8, 238 Abs. 1 Nr. 3 BewG und Anlage 32) + ............ EUR
den Nebenbetriebe (§§ 237 Abs. 8, 238 Abs. 1 Nr. 3 BewG und Anlage 32) + ............ EUR
Sondergebieten für Windenergieanlagen (§ 238 Abs. 2 BewG und Anlage 33) + ............ EUR
  = Summe der Reinerträge   ............ EUR
  Kapitalisierungsfaktor (§§ 236 Abs. 4, 239 Abs. 1 BewG) × 18,6 ............ EUR
  = Grundsteuerwert   ............ EUR
 

Rz. 13– 14

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023

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