Rz. 2

[Autor/Stand] Bisher hat keine Landesregierung von der Ermächtigung Gebrauch gemacht. Der Regelung kommt daher in der Praxis keine Bedeutung zu.[2]

[Autor/Stand] Autor: Marx, Stand: 01.01.2021
[2] Vgl. Troll/Eisele12, § 24 GrStG, Rz. 2; Kühnold in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, § 24 GrStG Rz. 1; Schneider, § 24 GrStG Rz. 2.

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