Rz. 22
[Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat zur Bewertung des betrieblichen Vermögens erstmals mit gleich lautenden Erlassen vom 25.6.2009 zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG in der Fassung durch das ErbStRG (BV-Erlass vom 25.6.2009) ausführlich Stellung genommen.[2]
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