Rz. 2
[Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[2] – GV -Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert und dabei in Abschn. 19 auch Erläuterungen zu den Bewirtschaftungskosten aufgenommen.
Rz. 3– 4
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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