Rz. 60

Die mit Wirkung zum 1.1.2012 erfolgte Ergänzung des Abs. 6 um den Satz 10 verpflichtet dazu, die auf die vertragsärztlichen Leistungen bezogenen Beschlüsse und deren entscheidungserhebliche Gründe zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung ist vorgeschrieben, entweder im Deutschen Ärzteblatt oder im Internet. Wenn die Bekanntmachung nur im Internet erfolgt, muss im Deutschen Ärzteblatt auf die Fundstelle hingewiesen werden.

Nach § 7 der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen sind die Beschlüsse, nachdem sie gefasst worden sind, durch die Geschäftsführung umgehend mit den entscheidungserheblichen Gründen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das BMG zu veröffentlichen. Bei der Veröffentlichung im Internet sind das Datum der Beschlussfassung, das Datum der erstmaligen Publikation im Internet und das Datum der Aufhebung des Vorbehalts anzugeben. Jede spätere Änderung von Beschluss und Gründen, insbesondere auch solche redaktioneller Art, ist zu dokumentieren. Von der Veröffentlichung kann für Beschlüsse über innerorganisatorische Fragen und Vergabeverfahren abgesehen werden, wenn der Bewertungsausschuss dies beschließt.

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