Rz. 7

Für alle Befreiungstatbestände ist Voraussetzung, dass durch bestimmte Tatbestände des § 5 Abs. 1 Krankenversicherungspflicht eintritt. Dies setzt voraus, dass Krankenversicherungspflicht vorher gar nicht bestand, so dass ein Wechsel im Versicherungsgrund an sich kein Befreiungsrecht auslöst (so auch Baier, in: Krauskopf, SozKV, § 8 Rz. 3; Just, in: Becker/Kingreen, SGB V, 1. Aufl., § 8 Rz. 2). Dabei ist grundsätzlich unerheblich, ob die zuvor fehlende Krankenversicherungspflicht auf Krankenversicherungsfreiheit oder dem Fehlen eines Tatbestandes nach § 5 beruhte.

 

Rz. 8

Die Vorschrift stellt auch nicht, anders als der Wortlaut der Befreiungsvorschriften der §§ 173a bis 173d RVO, darauf ab, dass Krankenversicherungspflicht als Beschäftigter, Rentner, Student etc. eintritt, also sich nur der Grund oder die Rangfolge der Versicherungspflicht änderte. Ebenso wenig ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, dass die Befreiung nur für die jeweilige Versicherungspflicht ausgesprochen wird oder werden kann.

 

Rz. 9

In der Praxis wird die Vorschrift jedoch so ausgelegt und angewandt, dass auch bei zuvor bestehender Krankenversicherungspflicht die Befreiung von der jeweils genannten Krankenversicherungspflicht (z. B. als Student oder Rentner) erfolgen kann, auch nur für den jeweiligen Tatbestand gelten soll und nur insoweit unwiderruflich ist. Dies führt zu Zweifelsfragen bei der Reichweite der Befreiung und bei der Anwendung des § 6 Abs. 3, der bei Befreiungen keine Unterscheidungen nach dem Versicherungsgrund enthält (vgl. Rz. 65 und Komm. zu § 6).

 

Rz. 10

Einer Befreiung bedarf es nicht, wenn aus den Gründen des § 6 bereits Versicherungsfreiheit besteht. Ebenso kann keine Befreiung ausgesprochen werden, wenn wegen hauptberuflich selbständiger Tätigkeit (§ 5 Abs. 5) Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen ist oder wegen einer noch wirksamen anderweitigen Befreiung Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3 besteht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge