Rz. 3

Interoperabilität ist die Fähigkeit zweier oder mehrerer informationstechnischer Anwendungen, Informationen auszutauschen und diese für die korrekte Ausführung einer konkreten Funktion ohne Änderung des Inhalts der Daten zu nutzen, miteinander zu kommunizieren oder bestimmungsgemäß zusammenzuarbeiten (Nr. 1). Dabei sind insbesondere zwei Anforderungsebenen für die Interoperabilität zu unterscheiden. Die semantische Interoperabilität schafft ein gemeinsames Verständnis von Sender und Empfänger über verwendete Begrifflichkeiten (einheitlicher Terminologiestandard). Die syntaktische Interoperabilität beschreibt die technische und strukturelle Fähigkeit, Informationen unter Anwendung gleicher Regeln zu übertragen.

 

Rz. 4

Der Begriff "Standard" bezeichnet diejenigen Dokumente, die dem aktuellen Stand der Technik mit Anforderungs- und Lösungsdefinitionen entsprechen, wobei der Entstehungsprozess des Dokuments bekannt und dokumentiert ist, inklusive der Prozesse der Veröffentlichung, Nutzung und Versionierung (Nr. 2).

 

Rz. 5

Mit "Profil" werden Dokumente bezeichnet, die aus einem oder mehreren Standards bestehen, die für eine spezifische Anwendung zusammengestellt sind (Nr. 3). Profile enthalten den aktuellen Stand der Technik mit Anforderungs- und Lösungsdefinitionen.

 

Rz. 6

"Leitfaden" bezeichnet Dokumente, die mindestens eine Anforderung an die Informationsübertragung enthalten (Nr. 4). Sie erläutern oder dokumentieren die Nutzung einer oder mehrerer Standards oder Profile.

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