0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Art. 1 Nr. 69 des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 in das 12. Kapitel eingefügt. Es werden erstmalig Begriffe definiert, die im SGB V verwendet werden. Die bisherigen §§ 384 bis 393 werden §§ 385 bis 394.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Es werden die wesentlichen Begriffe Interoperabilität, Standard, Profil und Leitfaden definiert, die im Rahmen der Regelungen der Telematikinfrastruktur im SGB V verwendet werden. Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen werden im Interoperabilitätsverzeichnis der Gesellschaft für Telematik (gematik) auf der Plattform vesta dokumentiert (www.vesta-gematik.de/standards; abgerufen 17.9.2022). Die Norm schafft durch das "Vor die Klammer ziehen" der jeweiligen Begriffsbestimmungen Klarheit über die jeweils verwendeten Begrifflichkeiten der ihr folgenden Normen (Deprins, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 384 Rz. 14).

2 Rechtspraxis

 

Rz. 3

Interoperabilität ist die Fähigkeit zweier oder mehrerer informationstechnischer Anwendungen, Informationen auszutauschen und diese für die korrekte Ausführung einer konkreten Funktion ohne Änderung des Inhalts der Daten zu nutzen, miteinander zu kommunizieren oder bestimmungsgemäß zusammenzuarbeiten (Nr. 1). Dabei sind insbesondere zwei Anforderungsebenen für die Interoperabilität zu unterscheiden. Die semantische Interoperabilität schafft ein gemeinsames Verständnis von Sender und Empfänger über verwendete Begrifflichkeiten (einheitlicher Terminologiestandard). Die syntaktische Interoperabilität beschreibt die technische und strukturelle Fähigkeit, Informationen unter Anwendung gleicher Regeln zu übertragen.

 

Rz. 4

Der Begriff "Standard" bezeichnet diejenigen Dokumente, die dem aktuellen Stand der Technik mit Anforderungs- und Lösungsdefinitionen entsprechen, wobei der Entstehungsprozess des Dokuments bekannt und dokumentiert ist, inklusive der Prozesse der Veröffentlichung, Nutzung und Versionierung (Nr. 2).

 

Rz. 5

Mit "Profil" werden Dokumente bezeichnet, die aus einem oder mehreren Standards bestehen, die für eine spezifische Anwendung zusammengestellt sind (Nr. 3). Profile enthalten den aktuellen Stand der Technik mit Anforderungs- und Lösungsdefinitionen.

 

Rz. 6

"Leitfaden" bezeichnet Dokumente, die mindestens eine Anforderung an die Informationsübertragung enthalten (Nr. 4). Sie erläutern oder dokumentieren die Nutzung einer oder mehrerer Standards oder Profile.

3 Literatur und Materialien

 

Rz. 7

INA – Interoperabilitäts-Navigator für digitale Medizin, Wissensplattform für Interoperabilität der gematik, www.ina.gematik.de/wissensbank/liste; abgerufen: 17.9.2022.

Weber/Heitmann, Interoperabilität im Gesundheitswesen – auch für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnet, Bundesgesundheitsblatt 2021 S. 1262.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge