Rz. 1
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde mit Wirkung v. 1.1.2004 in Satz 2 Nr. 1 bis 3 jeweils der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ersetzt.
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