Rz. 55

Versorgungsforschung ist die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen. Versorgungsforschung bezieht sich auf die Wirklichkeit der medizinischen Versorgung. Die Förderung hat sich auf Forschungsvorhaben zu beziehen, die im Zusammenhang mit der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung stehen (§ 2 Nr. 6 der Verfahrensordnung).

Aus diesem Bereich der Versorgungsforschung werden nach § 7 Abs. 1 der Verfahrensordnung gefördert

  1. Forschungsvorhaben, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind (§ 92 a Abs. 2 Satz 1),
  2. Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung und insbesondere Evaluation von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 92a Abs. 2 Satz 4 erste Alternative),
  3. Forschungsvorhaben zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht (§92a Abs. 2 Satz 4 zweite Alternative).

Forschungsvorhaben müssen nach Abs. 2 konkret auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sein, insbesondere auf eine Verbesserung der Versorgungsqualität oder der Versorgungseffizienz sowie eine Behebung von Versorgungsdefiziten. Sie sollen eine besondere Nähe zur praktischen Patientenversorgung aufweisen und geeignet sein, Erkenntnisse zu liefern, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen der gesetzlichen Grundlage dienen können.

 

Rz. 56

Antragsberechtigt für eine Förderung von Versorgungsforschung nach Abs. 1 sind insbesondere universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen. Antragsberechtigt für eine Förderung der Versorgungsforschung nach Abs. 1 Buchst. c (Leitlinien) sind i. d. R. wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften und Kooperationen von wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften mit universitären und nicht universitären Forschungseinrichtungen. Die Voraussetzungen für eine Förderung ergeben sich aus der Förderbekanntmachung. Die Förderbekanntmachung legt darüber hinaus fest, welche Inhalte nicht gefördert werden.

 

Rz. 57

Förderfähig bei den Kosten für Versorgungsforschung sind nach § 8 Abs. 1 der Verfahrensordnung die vorhabenbedingten Ausgaben wie Personal- und Sachausgaben (u. a. Ausgaben für Aufträge an Dritte und Reisen), die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind, sowie weitere Kosten, soweit sie unmittelbar für die Umsetzung des Forschungsvorhabens unabdingbar und wirtschaftlich im Verhältnis zu dem geförderten Forschungsprojekt sind. Das Nähere zu Art, Umfang und Höhe der Förderung ergibt sich aus den Förderbekanntmachungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge