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Angesichts der sich ausbreitenden Erkrankung COVID-19 wird zur Sicherstellung der stationären Versorgung eine Erhöhung von Bettenkapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Erkrankten erforderlich, etwa durch Verschiebung oder Aussetzung planbarer Aufnahmen, Eingriffe oder Operationen oder durch Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten (BT-Drs. 19/18112 S. 36 f.). Gesetzgeberisches Ziel ist es, Erlösausfälle sowie Defizite der Krankenhäuser zu vermeiden und die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig sicherzustellen. Zu den Maßnahmen gehört eine auf 5 Tage verkürzte Zahlungsfrist für Leistungen, die bis zum 31.12.2021 abgerechnet wurden.

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