Rz. 7
Das BMG legt bis zum 31.12.2021 das Nähere
- zur Struktur und zum Format der Daten sowie
- zum technischen Übermittlungsverfahren
fest. Dazu stimmt sich das BMG mit den KBV ab. Die Regelung gewährleistet die Einheitlichkeit bezüglich Struktur und Format sowie der Inhalte der zu übermittelnden Daten. Das BMG legt ein Übermittlungsverfahren fest und trifft Vorgaben zum Aktualisierungsturnus. Damit sind Qualität und Aktualität der Daten gesichert. Datenschutzrechtliche Vorgaben sind zu beachten und datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen (BT-Drs. 19/27652 S. 138).
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