Rz. 2

Die gematik ist verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) regelmäßig einen Bericht über den Aufbau und die Weiterentwicklung des Verzeichnisses auch im Hinblick auf eine bessere Verzahnung zwischen Versorgung und Gesundheitsforschung vorzulegen. Der Bericht enthält eine Einschätzung zur Standardisierung im Gesundheitswesen sowie Empfehlungen zur Harmonisierung der Standards, auf deren Grundlage der Gesetzgeber die Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Schritte prüfen kann. Das BMG leitet den Bericht an den Deutschen Bundestag weiter (Einführung der Gesundheitskarte – Das Interoperabilitätsverzeichnis "vesta", BT-Drs. 19/451, https://dserver.bundestag.de/btd/19/004/1900451.pdf; Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis "vesta", BT-Drs. 19/26134, https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926134.pdf; abgerufen: 18.9.2022). Die Berichte ermöglichen, das Interoperabilitätsverzeichnis zu evaluieren (Deprins, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 394 Rz. 9).

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