Rz. 2

Die gematik kann im Interoperabilitätsverzeichnis enthaltene technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden als Referenz für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen empfehlen. Die Regelung ermöglicht es der gematik, Unterstützungsleistungen (wie die Übernahme koordinierender Tätigkeiten) für die Zusammenarbeit der Standardisierungs- und Normungsorganisationen zu erbringen. Experten sind in die Bewertung durch die gematik einzubeziehen. Bei Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes sind darüber hinaus das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu beteiligen.

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