Rz. 3

Technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme, die im Gesundheitswesen angewendet und nicht von der gematik festgelegt werden, werden auf Antrag in das Interoperabilitätsverzeichnis aufgenommen. Der Kreis der Antragsberechtigten ist beschränkt (Abs. 3). Adressat des Antrags ist die gematik. Die im Verfahren befindlichen Anträge werden im Internet veröffentlicht (www.vesta-gematik.de/ueber-vesta/faq/antraege-in-pruefung; abgerufen: 17.9.2022).

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