Rz. 3

Technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden der gematik (Interoperabilitätsfestlegungen) sind frühestmöglich in das Verzeichnis aufznehmen. Sie sind spätestens dann aufzunehmen, wenn sie für den flächendeckenden Wirkbetrieb der Telematikinfrastruktur freigegeben sind. Die Vorschrift ist ebenfalls auf Festlegungen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift getroffen wurden und fortgeschrieben werden. Die obligatorischen Inhalte können auch zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen werden. Wenn möglich, sollte eine Veröffentlichung bereits vor dem Abschluss der Spezifikationsphase erfolgen, um der interessierten Fachöffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, diese Festlegungen in ihren Planungen zu berücksichtigen (BT-Drs. 18/5293 S. 54). Die Festlegungen werden im Internet veröffentlicht (www.vesta-gematik.de/standards; abgerufen: 17.9.2022).

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